Wichtige Hinweise für Veranstalter Veranstaltungen
sind schön und gut, wenn sie jedoch immer lauter werden gibt es
gewaltige Probleme mit unserem empfindlichsten Körperorgan den
Ohren. Ca.
60 % der Jugendlichen haben laut Fachleuten Hörschäden,
vielleicht nehmen sie deshalb schon nicht mehr war, wie laut es
tatsächlich ist. Nur ca. 8,7 % wissen um die Gefährlichkeit
von Hörschäden, Tinnitus, Innenohrschwehrhörigkeit usw. Die
Besucher einer Veranstaltung gehen davon aus, dass es nicht so schlimm
sein wird und keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind. In
einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, in dem einem
Geschädigten Schmerzensgeld zugesprochen wurde, wird
bestätigt, dass der Besucher dies auch annehmen kann. Doch
die HNO Ärzte machen andere Erfahrungen. Prof. Zenner von
Tübingen spricht von Körperverletzung und der vollen
Verantwortlichkeit der Verursacher, da der Besucher davon ausgehen
kann, dass er selbst am lautesten Platz keine Körperverletzung
erfährt. Ab
90 dB ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht. 85
dB sind schnell erreicht. Dazu muss noch nicht einmal die Musik laufen,
schon die Geräusche der sich unterhaltenden Besucher ergeben diese
Werte. 85
dB kann man sich 8 Std. ohne Gefahr dem Lärm aussetzen,
erhöht es sich um je 3 dB so halbiert sich die gefahrlose
Aufenthaltsdauer(AHD). z.B. beträgt die AHD bei 106 dB ca. 7 min
täglich. Mit
dem heutigen Freizeitverhalten ist jedoch davon auszugehen, dass
bereits kurze Einwirkungszeiten mit lauter Musik die
Lärmschwerhörigkeit mit verursachen. Deshalb ist darauf zu
achten, dass die DIN 15905 Teil 5 eingehalten wird, wo 99 dB auf 2
Stunden bezogen noch großzügig für Besucher ausgelegt
sind. Für Aufsichtspersonal, Ordner u. Beschäftigte gelten
die Vorgaben des Arbeitsschutzes (85 dB usw.), die der Veranstalter zu
gewährleisten hat. Im
Interesse aller sollte die Lautstärke mehr beachtet werden, um
lebenslange Beschwerden wie Tinnitus oder Innenohrschwerhörigkeit
zu vermeiden. Der Veranstalter ist immer haftbar und muss nachweisen, dass er die Schallgrenzwerte eingehalten hat. Weitere Infos auch bei www.bundesumweltamt.de Wir
wünschen den Veranstaltungen mehr Musikgenuss - statt Tinnitus. |