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Deutschland auf dem Weg
zur Generation der Hörgeschädigten?
Bis
zu 5 Gehörstürze in einer Woche aus einer einzigen Diskothek!
HNO
Arzt Dr. P. Ohnsorge aus Würzburg beklagte auf einem Vortrag
in Bonn anläßlich des Weltgesundheitstages am 7. April
2003, aus einer einzigen Diskothek bis zu 5 Gehörstürze
in einer Woche (siehe auch Originalzitat auf Webseite www.vielzulaut.de).
5
Min in der Diskothek wie 8 Stunden hörgefährdender Arbeitslärm
Wie
kommen diese Gehörstürze zustande? Durch "zu laut
und zu lange": Eine Lärmpegelerhöhung z.B. von
90 auf 93 dB stellt eine Verdoppelung der Hörgefährdung
dar halbiert die gefahrlose Aufenthaltsdauer innerhalb dieses
Geräuschpegels. 4,8 Min. Belastung mit 105 dB, wie in Diskotheken
oder teilweise im Kino gegeben, entspricht einer Hörgefährdung
von 8 Std. am Arbeitsplatz mit 85 dB. Ab diesem Pegel ist ein
Gehörschutz vorgeschrieben.
Irreparable
Hörschäden - wenn das Schallfeld zum Schlachtfeld wird
Das
Ohr ist nach Aussage vieler Mediziner unser empfindlichstes Körperorgan.
Hohe Lärmpegel machen das Schallfeld in unserem Ohr unweigerlich
zu einem regelrechten Schlachtfeld für die Gehörzellen.
Von Selbstverstümmelung zu reden, ist daher nicht übertrieben:
"Zu laut und zu lange" bedeutet für die empfindlichen
Haarzellen im Innenohr das Absterben. Diese Zellen können
sich dann nicht mehr regenerieren.
Viele
täuschen sich selbst mit der Vorstellung, daß Lärm
etwas sei, woran man sich "gewöhne". Dabei wird
die schleichende Wirkung auf das Innenohr, die Überreizung
und allmähliche Auflösung der Haarzellen übersehen.
Die
so entstandende Lärmschwerhörigkeit führt zu einem
schlechtem bis unmöglichen Sprachverständnis, zu Kontaktschwierigkeiten
und steigender Isolation.
Auch
das Nervensystem leidet unter Lärm. So können z.B. Magenleiden,
Nervosität, Gereiztheit, Unkonzentriertheit usw. weitere
Folgen sein.
Ärzte
und Wissenschaftler appellieren an Politik, Eltern und Pädagogen
Ärzte
und Wissenschaftler sehen dringenden Handlungsbedarf zum Schutz
vor überhöhten Lautstärken bei Musikveranstaltungen.
Gefragt
sei zum einen die Politik, um Pegelbegrenzungen durch entsprechende
Erlasse bzw. Verordnungen zu erreichen.
Aber
auch Eltern und Pädagogen müssten ihrer Verantwortung,
die Jugendlichen bezüglich des bestehenden Risikos aufzuklären,
besser gerecht werden.
Schulungsbedarf
bei Personal
Wissenschaftler
und Ärzte empfehlen außerdem, daß zum Schutz
der Zuhörer und Beschäftigten (Arbeitsschutz) bei Veranstaltungen
(Diskotheken, Open-Air-Konzerten usw.), die für die Bedienung
technischer Anlagen - insbesondere der Lautstärkenregelung
- verantwortlichen Personen ausreichende Kenntnisse über
die möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Schalldruckpegel
(> 95 dBA) gegenüber dem Veranstalter nachweisen müssen.
Entsprechende
Ausbildungsgänge für diesen Bereich, z.B. Fachkraft
zur Veranstaltungs-technik, sollten die Vermittlung dieser Kenntnisse
umfassen.
Ab
2004 drohen vermehrte Regressansprüche
Wie
Prof. Dr. Zenner auf dem deutschen Akustiktag in Aachen betonte,
sind die Ärzte angehalten, ab 2004 die Schädigungsursache
anzugeben. Dies würde dazu führen, daß die Krankenkassen
an den Verursacher Regressansprüche stellen.
Lehrmaterialien
in Vorbereitung
Hörschäden
und daraus folgende Regressansprüche könnten durch entsprechende
Aufklärung und Schulung der Verantwortlichen und des technischen
Bedienpersonals vermieden werden. Ein hier ansetzendes Lehrvideo
mit Begleitmaterial ist derzeit in Vorbereitung. Nähere Infos
dazu demnächst auf www.vielzulaut.de.
Hattenhofen, den 26.
April 2003
Christian Siller
Mitglied im DAL e.V. (Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung
e.V.)
Reustadt 11/1
D-73110 Hattenhofen
Fon 07164/4143
Fax 07164/6607
http://www.vielzulaut.de

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