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www.vielzulaut.de
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Wichtige Hinweise für Hilfsorganisationen
Als
Organisation die helfen möchte und ihre HILFE bei VERANSTALTUNGEN
durch Bereitstellen von PERSONEN ( Menschen mit Anspruch auf
Unversehrtheit ) einbringt, ist es wichtig, bevor man hilft zu
klären, ob den Helfern kein Gesundheitlicher Schaden zugefügt
wird.
Dies
geschieht oft ohne dass man es zunächst wahrnimmt, zum Beispiel
mit unserem empfindlichsten Körperorgan dem Ohr. Es beginnt als
schleichende Innenohr-Schwehrhörigkeit, geht weiter über
vorübergehende oder lebenslang bleibende Ohrgeräusche,
Tinnitus genannt, um nur 2 Punkte anzusprechen.
Helfer aus Organisationen haben uns bei lauten Veranstaltungen schon
mitgeteilt, dass sie vor einiger Zeit bei lauteren Veranstaltungen im
Einsatz waren und danach tagelang Ohrenpfeifen (Tinnitus) hatten, das
sich bekanntlich als schleichende Schwerhörigkeit auswirken kann.
Wir bitten Sie, die Angelegenheit ernst zu nehmen, die Umstände zu
klären, und das Personal darüber aufzuklären, dass ab 85
dB Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden muss und ab 90
dB das Tragen von Gehörschutz Pflicht ist. Außerdem muss auf
die Veranstalter eingewirkt werden, die Lautstärke zu reduzieren,
da auch die Besucher ein Recht haben auf gesundheitliche Unversehrtheit.
Wir
unterstützen Sie gerne mit Informationen und
Aufklärungsmaterial u.a. Hörbeispielen von Tinnitus u.
Schwerhörigkeit.
Bitte treten Sie mit uns in Kontakt, damit wir gemeinsam
Möglichkeiten erarbeiten, um Helfer und Besucher zu informieren
und aufzuklären.
Danke
für Ihr Verständnis.
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